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Wenn es um das Bezahlen geht, sind alle gleich ...

Am 21. Juni erhielt ich meine letzte Zahlung des Verletztengeldes bis einschließlich 14. Juni 2017. Eigentlich hätte die nächste Zahlung Anfang Juli erfolgen müssen. Sie kam aber nicht.

Also fragte ich nach ...


Man hätte nicht zahlen können, weil die entsprechende Krankmeldung nicht vorliegen würde.


Ich war bis einschließlich 30.06. 2017 arbeitsunfähig und diese Krankmeldung war auch die Grundlage für die Zahlung bis zum 14.06.2017.


Wir können nur im Nachhinein zahlen, nicht im voraus. Aaaah ja verstehe. Also liegt der Zahlungstermin Anfang Juli vor dem 14.06.2017.


Ääääh nein, nein ... es liegt sicher daran, dass der Beleg zum Scannen muss. Erst wenn er gescannt ist, kann gezahlt werden.
Oh, aha ... dann wird der Beleg 2x gescannt.
Nein, wieso. Na, wenn er gescannt ist und man bis zum 14.06.2017 gezahlt hat, müsste man ja dann auch bis zum 30.06.2017 zahlen können.


Sie haben doch sicher alle Krankmeldungsbelege griffbereit. Die Durchschriften meine ich. Scannen sie die doch mal eben ein und schicken sie mir die zu. Dann kann ich alles kontrollieren und den Vorgang beschleunigen. Wahrscheinlich ist auf dem Postweg etwas verloren gegangen.
Ist es nicht, alle Belege wurden persönlich in der Geschäftsstelle abgegeben. Außerdem kann nichts fehlen, weil ohne Belege nicht hätte bis zum 14.07.2017 gezahlt werden können.
Ja dann werde ich mal ...
Ich bitte darum !!! 
Es kann nicht sein, dass man mir das Geld vorenthält !!!

Ja, ja ich schau mal, dass es diese Woche noch klappt ...

Fazit:
Kundenservice: ohne Worte !!! Ich darf nicht darüber nachdenken, was wäre, wenn ich mich nicht selbst um meine Angelegenheiten kümmern könnte.